BPG I Betriebspensionsgesetz
1. Aufl. 2020
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2. Kundenwünsche und ‑bedürfnisse sowie darauf basierende Empfehlung
Die im VAG bzw den Standesregeln für Versicherungsvermittlung normierten Regelungen beziehen sich eindeutig auf das Versicherungsprodukt. In Hinblick auf die Ermittlung der Wünsche und der Empfehlung ist also auf das Versicherungsprodukt einzugehen. Unabhängig davon, dass beides oftmals Hand in Hand geht, ist formal auch nur das Versicherungsprodukt zu beachten und nicht die vorgelagerte generelle bAV-Beratung.
Wünsche und Bedürfnisse
Vor Abschluss des Versicherungsvertrages haben das Versicherungsunternehmen bzw der Versicherungsvermittler jene Informationen einzuholen, die zur Ermittlung der Wünsche und Bedürfnisse des Kunden notwendig sind. Weiters ist es notwendig dem Kunden objektive Informationen zukommen zu lassen, damit dieser eine wohlinformierte Entscheidung treffen kann. In der Praxis sollten diese Informationen in den jeweiligen Versicherungsangeboten zu finden sein. Hierbei handelt es sich um die Wünsche und Bedürfnisse in Hinblick auf das Versicherungsprodukt, nicht um jene der vorgelagerten generellen bAV-Beratung.
S. 380Am Beispiel einer Pensionsrückdeckungsversicherung bezieht sich die Ermittlung der Wünsch...