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Milla/Vcelouch-Kimeswenger/Weber

Unternehmensrechts-Änderungsgesetz 2008

1. Aufl. 2008

ISBN: 978-3-7073-1267-6

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Dokumentvorschau
Milla/Vcelouch-Kimeswenger/Weber - Unternehmensrechts-Änderungsgesetz 2008

§ 147 Haftung für Postsendungen

EB zu § 147:

§ 147 bestimmt bisher, dass die Haftung für Sendungen, die bei der Post aufgegeben worden sind und in einem Luftfahrzeug befördert werden „ausschließlich nach den postrechtlichen Vorschriften“ richtet. Diese Bestimmungen wurden jedoch mit dem Postgesetz 1997 (PostG – BGBl. I Nr. 18/1998) ersatzlos aufgehoben. Nach dem – ebenfalls mit dem PostG 1997 eingeführten (und unverändert geltenden) – § 24 PostG richtet sich die Haftung bei der Erbringung des Postdiensts (vgl. zum Begriff: § 2 Z 3 PostG) nach den „allgemeinen geltenden gesetzlichen Vorschriften“ (vgl. die Erläuterungen zu § 451 UGB). Es ist daher nach der bisher geltenden Rechtslage unklar, ob und in welchem Ausmaß (für alle Postanbieter oder nur den Betreiber des Universaldienstes und reservierten Postdienstes) und für welche Sendungen (alle oder nur die vom Universaldienst und/oder reservierten Postdienst erfassten) das Luftfahrtgesetz, analog die § 425 ff UGB (vgl. Schütz in Straube, HGB I3, § 425 Anh. II Vorbem. Rz 2) oder die allgemeinen zivilrechtlichen Bestimmungen anwendbar sind. Im Sinn einer möglichst kohärenten Lösung soll aus den bereits bei § 451 UGB genannten Gründen auch für den Anwendungsbereich d...

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