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Milla/Vcelouch-Kimeswenger/Weber

Unternehmensrechts-Änderungsgesetz 2008

1. Aufl. 2008

ISBN: 978-3-7073-1267-6

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Milla/Vcelouch-Kimeswenger/Weber - Unternehmensrechts-Änderungsgesetz 2008

§ 17 Prüfungsverordnung

EB zu § 17:

Entsprechend den Ausführungen zu Z 4 (§ 14) und im Hinblick auf die besondere Sachnähe zu den sonstigen, von der Vereinigung Österreichischer Revisionsverbände zu besorgenden Angelegenheiten und zu dem von den Verordnungen betroffenen Personenkreis wird die Kompetenz zur Erlassung der Prüfungsverordnung auf die Vereinigung Österreichischer Revisionsverbände übertragen und die Art und Weise der Kundmachung festgelegt. Bei der Verordnungsermächtigung nach § 17 Abs. 2 letzter Satz ist etwa an einen Kurs zu den Themen Prüfung des genossenschaftlichen Förderungsauftrages und Gebarungsprüfung zu denken.

Justizausschuss:

Im letzten Satz des § 17 Abs. 2 wird darauf abgestellt, dass Ausbildungsveranstaltungen (über Genossenschaftsrecht und Revision) zumindest einmal jährlich angeboten werden müssen. Im Sinn einer ökonomischen Abwicklung wird vorgeschlagen, dass solche Ausbildungsveranstaltungen im Bedarfsfall, mindestens aber alle zwei Jahre angeboten werden müssen.

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