Unternehmensrechts-Änderungsgesetz 2008
1. Aufl. 2008
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§ 16 Inhalt und Ablauf der Prüfung
EB zu § 16:
Mit dieser Änderung werden die zu prüfenden Sachgebiete an die Neufassung der Abschlussprüfungs-RL unter Berücksichtigung der Besonderheiten der Genossenschaftsrevision angepasst. Wegen des Prüfungsumfanges wird eine dritte Klausurarbeit eingeführt und die Themenbereiche der Klausurarbeiten festgelegt. Die in Abs. 3 letzter Satz enthaltene Regelung des Fragenumfangs und der Dauer der Klausur lehnt sich an das Vorbild des § 34 Abs. 7 WTBG an.
Justizausschuss:
In § 16 Abs. 4 wird der Begriff „Ausschussmitgliedern“ verwendet, obwohl es um die Mitglieder der Prüfungskommission geht. Richtigerweise muss der Begriff „Kommissionsmitgliedern“ lauten.