Unternehmensrechts-Änderungsgesetz 2008
1. Aufl. 2008
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§ 15 Prüfungskommission
EB zu § 15:
Entsprechend den Ausführungen zu Z 4 (§ 14) wird bei der Vereinigung Österreichischer Revisionsverbände eine einheitliche Prüfungskommission eingerichtet.
Justizausschuss:
Mit dieser Ergänzung soll die Praxis festgeschrieben werden, dass neben dem Vorsitzenden jeweils ein Mitglied der drei großen Revisionsverbände Prüfungskommissäre sind.