Unternehmensrechts-Änderungsgesetz 2008
1. Aufl. 2008
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
§ 3 Auswahl des Revisors
EB zu § 3:
EB zu Abs 2:
Abs. 2 wird im Hinblick auf die Änderungen in den § 271 und 271b UGB umformuliert.
EB zu Abs 3:
Abs. 3 stellt in Anlehnung an den Erwägungsgrund 11 der Abschlussprüfungs-RL klar, dass das System der mitgliedschaftlichen Prüfung als solches keinen Anlass bietet, an der Unabhängigkeit und Unbefangenheit der Revisoren zu zweifeln. Die Bestellung des Revisors durch den Revisionsverband kann im Vergleich zur Bestellung des Abschlussprüfers durch das zu prüfende Unternehmen selbst und das wirtschaftliche Interesse am Prüfungsmandat sogar positive Auswirkungen auf die Unabhängigkeit des Revisors haben. Der Revisor hat keinen Anlass, in seinem Prüfverhalten auf eigene ökonomische Interessen an einer neuerlichen Auftragserteilung durch das geprüfte Unternehmen Rücksicht zu nehmen, weil es derartige Interessen systembedingt gar nicht erst gibt. Die im erwähnten Erwägungsgrund 11 aufgestellten Voraussetzungen für die Unbedenklichkeit eines mitgliedschaftlich organisierten Prüfungssystems sind im österreichischen Recht allesamt erfüllt und brauchen daher nicht eigens angeführt zu werden. Dass die Prüfungsorganisation grundsätzlich keine „Gewinnerzielungsabs...