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Milla/Vcelouch-Kimeswenger/Weber

Unternehmensrechts-Änderungsgesetz 2008

1. Aufl. 2008

ISBN: 978-3-7073-1267-6

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Dokumentvorschau
Milla/Vcelouch-Kimeswenger/Weber - Unternehmensrechts-Änderungsgesetz 2008

§ 24e Aufgaben, Rechte und Verantwortlichkeit des Aufsichtsrats

EB zu § 24e:

EB zu Abs 1:

Abs. 1 entspricht dem bisherigen § 24 Abs. 4.

EB zu Abs 2:

Abs. 2 entspricht im Wesentlichen dem bisherigen § 24 Abs. 4a. Nur die Prokuraerteilung wird herausgelöst und in Abs. 3 Z 10 geregelt. Außerdem wird die Formulierung als Folgeänderung zu der in § 15 vorgeschlagenen Klarstellung der möglichen satzungsmäßigen Bestellungs- und Abberufungskompetenz des Aufsichtsrats im Verhältnis zum Vorstand angepasst.

EB zu Abs 3:

Der erste Satz überlässt es der Satzung, der Generalversammlung oder dem Aufsichtsrat selbst, bestimmte Geschäfte an seine Zustimmung zu binden. Nicht übernommen wird sohin der erste Satz des § 24 Abs. 4b des geltenden Rechts, der dem § 95 Abs. 5 erster Satz AktG entspricht. Der Entwurf folgt nun dem Beispiel des Rechts der GmbH, das angesichts der Weisungsbefugnis der Generalversammlung geeigneter erscheint als die aktienrechtliche Regelung. Allerdings übernimmt Abs. 3 den größten Teil des aktienrechtlichen Katalogs zustimmungspflichtiger Maßnahmen gemäß § 95 Abs. 5 AktG. In die Z 2 wird der Vorbehalt „soweit dies nicht zum gewöhnlichen Geschäftsbetrieb gehört“, eingefügt, um klarzustellen, dass der etw...

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