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Milla/Vcelouch-Kimeswenger/Weber

Unternehmensrechts-Änderungsgesetz 2008

1. Aufl. 2008

ISBN: 978-3-7073-1267-6

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Dokumentvorschau
Milla/Vcelouch-Kimeswenger/Weber - Unternehmensrechts-Änderungsgesetz 2008

§ 24d Einberufung des Aufsichtsrats

EB zu § 24d:

Die Regelung entspricht dem § 94 AktG mit der formalen Abweichung, dass in Abs. 3 auf die gesonderte Anordnung von vier Sitzungen verzichtet wurde, weil sich diese Mindestzahl schon aus der vierteljährlichen Abhaltung von Sitzungen ergibt. Entsprechend der Regelung des § 22 Abs. 2 über die Quartalsberichterstattung ist die vierteljährliche Abhaltung einer Sitzung nur in gemäß § 24 Abs. 1 aufsichtsratspflichtigen Genossenschaften vorgesehen.

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