Unternehmensrechts-Änderungsgesetz 2008
1. Aufl. 2008
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3. URÄG 2008
Die sich aus den RL ergebenden Umsetzungsmaßnahmen wurden zunächst in einer aus Experten besetzten Arbeitsgruppe des Instituts österreichischer Wirtschaftsprüfer (IWP) erörtert und daraufhin vom Bundesministerium für Justiz (BMJ) ein erster Diskussionsentwurf erstattet. Dieser Vorschlag wurde im Sommer 2007 in einer Arbeitsgruppe im BMJ diskutiert, an der die Sozialpartner sowie Experten aus dem Bereich der Wirtschaftsprüfung teilnahmen. Daraufhin wurde der Ministerialentwurf am zur allgemeinen Begutachtung versendet. Nach dem Ende der Begutachtungsfrist wurden die erstatteten Stellungnahmen eingearbeitet und nach einer weiteren Sitzung der Arbeitsgruppe die Regierungsvorlage erstellt. Schließlich wurden noch einige wenige Änderungen im Justizausschuss und im Plenum des Nationalrats vorgenommen. Am wurde das Unternehmensrechts-Änderungsgesetz 2008 (URÄG 2008) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
Das URÄG 2008 setzt jene Teile der Abschlussprüfungs-RL um, die das Unternehmens-, das Gesellschafts- und das Genossenschaftsrevisionsrecht betreffen. Daneben enthält die RL auch Bestimmungen zur öffentlichen Aufsicht und berufsrechtliche Regelungen ...