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Milla/Vcelouch-Kimeswenger/Weber

Unternehmensrechts-Änderungsgesetz 2008

1. Aufl. 2008

ISBN: 978-3-7073-1267-6

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Dokumentvorschau
Milla/Vcelouch-Kimeswenger/Weber - Unternehmensrechts-Änderungsgesetz 2008

§ 7 Prüfung der Angemessenheit der Barabfindung

EB zu § 7:

Wie in den § 25, 220b und 225f AktG wird nun auch in § 7 Abs. 2 zusätzlich auf § 271a UGB verwiesen, jedoch nicht auf § 271b UGB. Dazu sei auf die Erläuterungen zu § 25 AktG verwiesen.

Justizausschuss:

Der Verweis in § 7 Abs. 2 wurde um die Bestimmung des § 268 Abs. 4 UGB ergänzt. Damit soll klargestellt werden, dass Prüfer für die Angemessenheit der Barabfindung nur ein Wirtschaftsprüfer oder eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaften sein darf.

Kommentierung

Praxiskommentar:

Vgl die Kommentierung zu § 25 AktG.

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