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Milla/Vcelouch-Kimeswenger/Weber

Unternehmensrechts-Änderungsgesetz 2008

1. Aufl. 2008

ISBN: 978-3-7073-1267-6

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Dokumentvorschau
Milla/Vcelouch-Kimeswenger/Weber - Unternehmensrechts-Änderungsgesetz 2008

§ 221a Vorbereitung und Durchführung der Hauptversammlung

EB zu § 96, 127, 211, 221a:

Siehe die Erläuterungen zu § 96.

Kommentierung

Praxiskommentar:

Die an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften haben – sofern sie dem § 243b UGB unterliegen – für die letzten drei Geschäftsjahre neben den Jahresabschlüssen und Lageberichten auch Corporate Governance-Berichte am Sitz der jeweiligen Gesellschaft zur Einsicht der Aktionäre aufzulegen.

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