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Milla/Vcelouch-Kimeswenger/Weber

Unternehmensrechts-Änderungsgesetz 2008

1. Aufl. 2008

ISBN: 978-3-7073-1267-6

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Dokumentvorschau
Milla/Vcelouch-Kimeswenger/Weber - Unternehmensrechts-Änderungsgesetz 2008

§ 119 Auswahl der Prüfer

EB zu § 119:

Wie in § 268 Abs. 4 UGB werden sämtliche Verweise auf Buchprüfer und Buchprüfungsgesellschaften angesichts der WTBG-Novelle BGBl. I Nr. 84/2005 gestrichen. Außerdem wird der Verweis auf die Unabhängigkeitsbestimmungen der § 271 und 271a UGB erweitert.

Kommentierung

Praxiskommentar:

Auch als Sonderprüfer darf das Gericht nur Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften bestellen, die nach § 119 Abs 2 AktG iVm den § 271 und 271a UGB unabhängig sind (vgl die Kommentierung zu § 25 AktG).

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