Unternehmensrechts-Änderungsgesetz 2008
1. Aufl. 2008
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§ 450 Wirkungen der Übergabe des Ladescheins
EB zur Überschrift nach § 450:
Die Bestimmung des siebenten Abschnitts wurde mit dem Handelsrechts-Änderungsgesetz 2005 aufgehoben; daher ist auch die Überschrift selbst aufzuheben.