Unternehmensrechts-Änderungsgesetz 2008
1. Aufl. 2008
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S. 349ANHANG
Die folgenden Erläuterungen bieten eine zusätzliche Hilfestellung für die Interpretation der in der Empfehlung aufgeführten Grundprinzipien.
A. RAHMENKONZEPT
Die Wirksamkeit des Konzepts, das ein Abschlussprüfer bei einem bestimmten Prüfungsauftrag wählt, um den Gefahren und Risiken für seine Unabhängigkeit zu begegnen, ist im Wesentlichen daran zu messen, ob ein sachverständiger und informierter Dritter, der alle maßgeblichen Tatsachen und Umstände des Prüfungsauftrags kennt, zu dem Schluss kommen würde, dass der Abschlussprüfer alle ihm zur Kenntnis gebrachten Fragen objektiv und unparteiisch beurteilt.
Der Abschlussprüfer sollte sich voll und ganz darüber im Klaren sein, was unter Objektivität als Ausdruck der inneren Einstellung sowie tatsächlicher und dem äußeren Erscheinen nach bestehender Unabhängigkeit zu verstehen ist. Entsprechend sollte er im Hinblick auf die Frage, ob er zu einer objektiven und unabhängigen Prüfung in der Lage ist, ein breites Spektrum von Faktoren und Aspekten berücksichtigen. Dazu zählen: der Personenkreis, der außer ihm das Ergebnis der betreffenden Prüfung beeinflussen könnte; die Frage, ob tatsächliche oder potenzielle Gefahren oder Risiken vor...