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Milla/Vcelouch-Kimeswenger/Weber

Unternehmensrechts-Änderungsgesetz 2008

1. Aufl. 2008

ISBN: 978-3-7073-1267-6

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Milla/Vcelouch-Kimeswenger/Weber - Unternehmensrechts-Änderungsgesetz 2008

§ 271b Befangenheit und Ausgeschlossenheit im Netzwerk

EB zu § 271b:

EB zu Abs 1:

Art. 2 Z 7 der Abschlussprüfungs-RL definiert das Netzwerk als breitere Struktur, die auf Kooperation ausgerichtet ist und die eindeutig auf Gewinn- oder Kostenteilung abzielt oder durch gemeinsames Eigentum, gemeinsame Kontrolle oder gemeinsame Geschäftsführung, gemeinsame Qualitätssicherungsmaßnahmen und -verfahren, eine gemeinsame Geschäftsstrategie, die Verwendung einer gemeinsamen Marke oder durch einen wesentlichen Teil gemeinsamer fachlicher Ressourcen miteinander verbunden ist. Der Netzwerkbegriff der RL entspricht dem vom International Ethics Standards Board for Accountants (IESBA) der International Federation of Accountants (IFAC) veröffentlichten Code of Ethics for Professional Accountants (Section 290 Independence – Assurance Engagements). Der Netzwerkbegriff spielt insbesondere im Rahmen der Unabhängigkeit und Unbefangenheit des Abschlussprüfers eine Rolle.

Im Begutachtungsverfahren wurde angemerkt, dass im Referentenentwurf für ein (deutsches) Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz eine anderslautende Definition des Netzwerks gewählt worden sei und es zweckmäßig wäre, sich dieser Formulierung anz...

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