Unternehmensrechts-Änderungsgesetz 2008
1. Aufl. 2008
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SIEBENTE RICHTLINIE DES RATES
S. 312Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen
vom
aufgrund von Artikel 54 Absatz 3 Buchstabe g) des Vertrages über den konsolidierten Abschluß
(83/349/EWG)
(ABl. L 193 vom , S. 1)
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Amtsblatt | ||||
Nr. | Seite | Datum | ||
►M1 | Elfte Richtlinie des Rates vom (89/666/EWG) | L 395 | 36 | |
►M2 | Richtlinie des Rates vom (90/604/EWG) | L 317 | 57 | |
►M3 | Richtlinie des Rates vom (90/605/EWG) | L 317 | 60 |
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►A1 | Beitrittsakte Spaniens und Portugals | L 302 | 23 | |
►A2 | Beitrittsakte Österreichs, Finnlands und Schwedens | C 241 | 21 | |
(angepaßt durch den Beschluß 95/1/EG, Euratom, EGKS des Rates) | L 1 | 1 |
SIEBENTE RICHTLINIE DES RATES
vom
aufgrund von Artikel 54 Absatz 3 Buchstabe g) des Vertrages überden konsolidierten Abschluß
(83/349/EWG)
DER RAT DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN -
gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und insbesondere auf Artikel 54 Absatz 3 Buchstabe g),
auf Vorschlag der Kommission ,
nach Stellungnahme des Europäischen Parlam...