TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe
Milla/Vcelouch-Kimeswenger/Weber

Unternehmensrechts-Änderungsgesetz 2008

1. Aufl. 2008

ISBN: 978-3-7073-1267-6

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Milla/Vcelouch-Kimeswenger/Weber - Unternehmensrechts-Änderungsgesetz 2008

§ 267 Konzernlagebericht Begriff

EB zu § 267:

Die Differenzierung in § 243a erfordert auch eine gegenüber dem Begutachtungsentwurf geänderte Regelung in § 267. Ebenso wie nach § 243a Abs. 1 muss nach § 267 Abs. 3a ein Mutterunternehmen, dessen Aktien zum Handel auf einem geregelten Markt im Sinn des § 1 Abs. 2 BörseG zugelassen sind oder das ausschließlich andere Wertpapiere als Aktien auf einem solchen Markt emittiert und dessen Aktien mit Wissen der Gesellschaft über ein multilaterales Handelssystem im Sinne des § 1 Z 9 WAG 2007 gehandelt werden, im Konzernlagebericht auch die aus der Übernahme-RL stammenden Angaben (§ 243 Abs. 1) anführen.

Art. 36 Abs. 2 lit. f der 7. EG-RL verlangt darüber hinaus im Konzernlagebericht von kapitalmarktorientierten Gesellschaften ( „Mutterunternehmen, dessen Aktien oder andere von ihm ausgegebene Wertpapiere zum Handel auf einem geregelten Markt im Sinn des § 1 Abs. 2 BörseG zugelassen sind“) eine Beschreibung der wesentlichen Merkmale des IKS und des Risikomanagementsystems. Die Umsetzung dieser RL-Bestimmung in § 267 Abs. 3b erfolgt durch einen Verweis auf § 243a Abs. 2. Der letzte Satz des § 267 Abs. 3b soll klarstellen, dass sich die Angaben nach § 243a Abs. 2 auf das IKS und da...

Daten werden geladen...