Unternehmensrechts-Änderungsgesetz 2008
1. Aufl. 2008
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19 Artikel
Wertberichtigungen beinhalten alle Wertänderungen von Vermögensgegenständen; sie dienen der Berücksichtigung endgültiger oder nicht endgültiger Wertminderungen, welche am Bilanzstichtag festgestellt werden.