Unternehmensrechts-Änderungsgesetz 2008
1. Aufl. 2008
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1 Artikel Änderung der Richtlinie 78/660/EWG
Die Richtlinie 78/660/EWG wird wie folgt geändert:
1. Artikel 11 Absatz 1 wird wie folgt geändert:
im ersten Gedankenstrich werden die Worte „Bilanzsumme: 3 650 000 EUR“ ersetzt durch die Worte „Bilanzsumme: 4 400 000 EUR“;
im zweiten Gedankenstrich werden die Worte „Nettoumsatzerlöse: 7 300 000 EUR“ ersetzt durch die Worte „Nettoumsatzerlöse: 8 800 000 EUR“.
2. In Artikel 11 Absatz 3 werden die Worte „der Richtlinie gilt, die diese Beträge aufgrund der in Artikel 53 Absatz 2 vorgesehenen Überprüfung festsetzt“ durch „jeder Richtlinie gilt, die diese Beträge festsetzt“ ersetzt.
3. Artikel 27 Absatz 1 wird wie folgt geändert:
im ersten Gedankenstrich werden die Worte „Bilanzsumme: 14 600 000 EUR“ ersetzt durch die Worte „Bilanzsumme: 17 500 000 EUR“;
im zweiten Gedankenstrich werden die Worte „Nettoumsatzerlöse: 29 200 000 EUR“ ersetzt durch die Worte „Nettoumsatzerlöse: 35 000 000 EUR“.
4. In Artikel 27 Absatz 3 werden die Worte „der Richtlinie gilt, die diese Beträge aufgrund der in Artikel 53 Absatz 2 vorgesehenen Überprüfung festsetzt“ durch „jeder Richtlinie gilt, die diese Beträge festsetzt“ ersetzt.
5. In Artikel 42a wird folgender Absatz ...