Unternehmensrechts-Änderungsgesetz 2008
1. Aufl. 2008
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S. 266RICHTLINIE 2006/46/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
vom
zur Änderung der Richtlinien des Rates 78/660/EWG über den Jahresabschluss von Gesellschaften bestimmter Rechtsformen, 83/349/EWG über den konsolidierten Abschluss, 86/635/EWG über den Jahresabschluss und den konsolidierten Abschluss von Banken und anderen Finanzinstituten und 91/674/EWG über den Jahresabschluss und den konsolidierten Abschluss von Versicherungsunternehmen
(Text von Bedeutung für den EWR)
DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION -
gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft und insbesondere Artikel 44 Absatz 1,
auf Vorschlag der Kommission,
nach Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses ,
gemäß dem Verfahren des Artikels 251 des Vertrags ,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Am nahm die Kommission einen Aktionsplan an, der Maßnahmen zur Modernisierung des Gesellschaftsrechts und zur Verbesserung der Corporate Governance in der Gemeinschaft ankündigt. Als eine kurzfristige Priorität für die Gemeinschaft sollte die kollektive Verantwortung von Organmitgliedern bestätigt, die Transparenz von Transaktionen mit nahe ...