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Milla/Vcelouch-Kimeswenger/Weber

Unternehmensrechts-Änderungsgesetz 2008

1. Aufl. 2008

ISBN: 978-3-7073-1267-6

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Milla/Vcelouch-Kimeswenger/Weber - Unternehmensrechts-Änderungsgesetz 2008

§ 243b Corporate Governance-Bericht

EB zu § 243b:

Art. 46a Abs. 1 lit. a und b der 4. EG-RL (in der Fassung des Art. 1 Z 7 der Änderungs-RL) verpflichtet bestimmte Unternehmen zur Abgabe einer Corporate Governance-Erklärung (Erklärung zur Unternehmensführung). Der vorgeschlagene § 243b regelt einen gesonderten, vom Lagebericht getrennten Corporate Governance-Bericht und setzt Art. 46a Abs. 1 lit. a, b, e und f der 4. EG-RL um. Dies hat den Vorteil, dass diese ausdrücklich nicht einer Einklangsprüfung durch den Abschlussprüfer unterliegenden Angaben nicht im Lagebericht (§§ 243 und 243a) selbst, sondern in einem gesonderten Bericht darzustellen sind.

Es erscheint zweifelhaft, ob die deutsche Textfassung der RL (Erklärung zur Unternehmensführung) eine gelungene Übersetzung des englischen Textes (Corporate Governance Statement) darstellt. Auch wenn es keine allgemein gültige und abschließende Definition des Begriffs „Corporate Governance“ gibt, ist der Begriff „Unternehmensführung“ jedenfalls zu eng. In der Präambel des vom Österreichischen Arbeitskreis für Corporate Governance herausgegebenen Österreichischen Corporate Governance Kodex (ÖCGK) ist von einem „Ordnungsrahmen für die Leitun...

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