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RWK 4, 15. April 2024, Seite 159

EGMR: Klimaschutz ist ein Menschenrecht

In der Entscheidung vom , Verein Klima Seniorinnen Schweiz ua gg Schweiz, Bsw 53600/20, stellte der EGMR fest, dass die EMRK ein Recht auf wirksamen Schutz der staatlichen Behörden vor den schwerwiegenden negativen Auswirkungen des Klimawandels auf Leben, Gesundheit, Wohlbefinden und Lebensqualität umfasst, und forderte die Schweiz auf, stärkere Maßnahmen für den Klimaschutz zu ergreifen.

Zwei weitere Klimaklagen aus Frankreich und Portugal wurden aus formalen Gründen abgewiesen: Im Fall Carême gg Frankreich ging es um eine Beschwerde eines ehemaligen Einwohners und Bürgermeisters der Gemeinde Grande-Synthe, der vorbrachte, dass Frankreich unzureichende Maßnahmen zur Verhinderung der globalen Erwärmung ergriffen habe und dass dieses Versäumnis eine Verletzung des Rechts auf Leben und des Rechts zur Achtung des Privat- und Familienlebens darstelle. Das Gericht erklärte die Beschwerde mangels Opfereigenschaft das Beschwerdeführers nach Art 34 EMRK für unzulässig. Der Fall gegen Portugal und 32 andere Staaten betraf die gegenwärtigen und zukünftigen schwerwiegenden Auswirkungen des Klimawandels, die die Kläger den beklagten Staaten zuschreiben. Angesichts der Tatsache, dass die Beschwerdeführer hinsi...

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