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Scholler

Praxishandbuch Betriebsanlagenehmigungen

Gewerberechtliche Genehmigungen und Behördenverfahren

1. Aufl. 2024

ISBN: 978-3-7073-4969-6

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Dokumentvorschau
Praxishandbuch Betriebsanlagenehmigungen (1. Auflage)

S. 1199. Wiederkehrende Überprüfung nach § 82b GewO

Die Überprüfung nach § 82b GewO 1994 ist eine verpflichtende Forderung der Gewerbeordnung. Dieser Paragraf verpflichtet den Inhaber einer genehmigten Betriebsanlage, diese, unabhängig von der Durchführung allfälliger amtswegiger Überprüfungen, regelmäßig selbst zu prüfen oder prüfen zu lassen.

Jeder Betreiber einer genehmigten Betriebsanlage hat regelmäßig wiederkehrend prüfen zu lassen, ob die Betriebsanlage dem Genehmigungsbescheid inklusive Auflagen sowie den für die Anlage geltenden fachlichen und gewerberechtlichen Vorschriften entspricht. Dabei muss der Betreiber von sich aus tätig werden, es braucht keine spezielle Aufforderung der Behörde.

Oftmals herrscht die Meinung, dass ja ohnehin der Arbeitsinspektor, die UVA und die Ziviltechniker alles überprüfen. Um noch einmal auf den Vergleich mit der Überprüfung von Kfz zurückzukommen: Nur weil das Reifenprofil passt und der Batteriesäurezustand sowie Pollenfilter geprüft wurden, hat das Kfz noch kein Pickerl. Selbst wenn die Behörde da war und geprüft hat, ist das noch keine Sicherheit, denn diese muss lediglich stichprobenartig überprüfen.

Achtung

Wenn die Behörde bzw deren Sachverständige da war, nichts bemängelt hat und kurz...

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