Innsbrucker Jahrbuch zum Arbeitsrecht und Sozialrecht 2020
1. Aufl. 2020
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1. S. 214Einleitung, Verfahrensgang und Sachverhalt
Ende des Jahres 2017 lebten in Österreich rund 130.000 Menschen mit einer demenziellen Erkrankung; aufgrund des überproportional steigenden Anteils hoch betagter Menschen in unserer Gesellschaft wird sich diese Zahl bis zum Jahr 2040 auf etwa 200.000 erhöhen. Infolge dieser zu erwartenden Entwicklung ist die Annahme begründet, dass es vermehrt auch zu gerichtlichen Streitigkeiten um die Gewährung von Pflegegeld der Stufe 7 kommen wird. Dies gibt Anlass, sich etwas eingehender anhand eines Beispiels aus der Praxis mit den damit verbundenen formellen Problemstellungen und materiellen Aspekten auseinanderzusetzen:
Dem Verfahren 23 Rs 5/19k des OLG Innsbruck lagen folgender Verfahrensgang und nachstehender Sachverhalt zugrunde:
Die am geborene, zum Zeitpunkt der Einleitung des gerichtlichen Verfahrens somit 84-jährige Kl bezog Pflegegeld der Stufe 6 und wohnte im gemeinsamen Haushalt bei ihrem Sohn und dessen Gattin. Am gab ihr Sohn gegen die Verweigerung der Erhöhung des Pflegegelds auf Stufe 7 folgende Klage zu Protokoll:
Die Klägerin ist „völlig“ dement, aber noch mobil. Aufgrund ihrer Erkrankung sind ihr keine willentlich...