Innsbrucker Jahrbuch zum Arbeitsrecht und Sozialrecht 2020
1. Aufl. 2020
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1. S. 158Pensionsversicherung
1.1. Pensionsanpassung für das Jahr 2018
Sachverhalt
Der 1943 geborene Kl bezieht seit dem von der bekl Pensionsversicherungsanstalt eine Alterspension in Höhe von € 2.315,13 monatlich. Zusätzlich erhält er aufgrund einer direkten Leistungszusage eine Pensionsleistung der Energie AG Oberösterreich in Höhe von € 2.719,21 monatlich (2017). Dieses Unternehmen unterliegt gem § 15 Abs 1 RHG 1948 der Kontrolle des Rechnungshofs.
Streitpunkt
Der Kl begehrt die Erhöhung seiner Alterspension für das Jahr 2018 um 1,6 % gem § 711 Abs 1 Z 3 ASVG. Seine Firmenpension gelte nicht als Teil des Gesamtpensionseinkommens, das gem § 711 Abs 1 ASVG mit € 4.980 monatlich bemessen ist. Die Pensionsversicherungsanstalt wandte dagegen ein, dass die von der Energie AG Oberösterreich ausbezahlte Pension als iSd § 711 Abs 2 ASVG vom SpBegrG erfasst anzusehen und daher Teil des Gesamtpensionseinkommens sei. Sie berief sich für diesen Standpunkt auf § 20 SpBegrG, wonach Ruhe- und Versorgungsgenüsse aus direkten Leistungszusagen der Verbund AG und anderer Konzernunternehmungen gem § 15 AktG, die der Kontrolle des Rechnungshofs unterliegen und ihren Sitz im Inland haben, zum Gesamtpensionseinkommen iSd § 711 Abs 1 ASVG zu zählen s...