Co-operative Tax Compliance in Österreich
1. Aufl. 2019
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S. 134Seit steht Unternehmern, welche die in den § 153a ff BAO normierten Voraussetzungen erfüllen, mit der begleitenden Kontrolle eine Alternative zur klassischen Außenprüfung gemäß § 147 Abs 1 BAO zur Verfügung. Auf Antrag des Unternehmers wird ein mehrstufiges Prüfverfahren eingeleitet, an dessen Ende bei positiver Beurteilung durch die Finanzverwaltung der Wechsel in die begleitende Kontrolle steht.
1. Antragsvoraussetzungen
1.1. Antragsteller
Gemäß § 153b Abs 1 BAO kann ein Antrag auf begleitende Kontrolle gestellt werden von
einer Privatstiftung, die alleine oder gemeinsam mit anderen Privatstiftungen mit mehr als 50% des Kapitals und der Stimmrechte an Unternehmern gemäß § 1, 2 oder 3 UGB unmittelbar beteiligt ist.
Voraussetzung ist, dass die Geschäftsleitung, der Sitz oder der Wohnsitz im Inland liegt oder eine inländische Betriebsstätte besteht.
Ein Unternehmer im Sinne des UGB ist
wer ein Unternehmen betreibt (§ 1 UGB) oder
ein Unternehmer kraft Rechtsform (§ 2 UGB) oder
ein Unternehmer kraft Eintragung (§ 3 UGB).
Die Gesetzesmaterialien stellen klar, dass der Unternehmerbegriff des UGB auch rein vermögensverwaltende Holdinggesellschaften (Unternehmer kraft Rechtsform) und Personengesellschaften (Betreiben ei...