Handbuch Kreditinstitute
1. Aufl. 2021
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1. S. 440Einleitung
1.1. Regulatorischer Rahmen
Als Reaktion auf den Konkurs der Herstatt-Bank wurde 1974 der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht gegründet, der seither Richtlinien und Empfehlungen zur Bankenaufsicht veröffentlicht. Diese Verlautbarungen sind rechtlich nicht bindend, werden in der Regel jedoch in europäisches und nationales Recht übernommen. Vor dem Hintergrund der Insolvenz der Investmentbank Lehman Brothers und diverser anderer Kreditinstitute veröffentlichte der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht im Dezember 2010 neue Kapital- und Liquiditätsanforderungen für Kreditinstitute, das sogenannte „Basel III-Rahmenwerk“. Weitere Änderungen und Ergänzungen in den folgenden Jahren vervollständigten das Rahmenwerk.
Basel III wurde in der EU bislang im Wesentlichen mit der VO (EU) 575/2013 („CRR“, wobei sich Verweise auf die CRR in diesem Beitrag auf die zum Stichtag gültige Fassung beziehen) sowie der RL 2013/36/EU („CRD IV“) umgesetzt. Durch die CRR erfolgte unter anderem eine aufsichtsrechtliche Neuregelung der Eigenmittel. So enthält die CRR qualitative und quantitative Anforderungen an aufsichtsrechtlich vorzuhaltende Eigenmittel, eigenmittelbezogene Risikovorschrift...