Handbuch Kreditinstitute
1. Aufl. 2021
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1. S. 296Einleitung
1.1. Allgemeines
Der folgende Beitrag behandelt die strafrechtliche Verantwortlichkeit der Geschäftsleiter. Der Beitrag umfasst insbesondere die im sechsten Abschnitt des Strafgesetzbuches (StGB) enthaltenen Vermögensdelikte einschließlich der Bilanz- und Informationsdelikte sowie die in Nebengesetzen enthaltenen relevanten gerichtlich strafbaren Tatbestände.
1.2. Grundbegriffe
1.2.1. Objektive und subjektive Tatbestandsmerkmale
Essentiell für das Verständnis strafrechtlicher Normen ist die Unterscheidung zwischen den objektiven und den subjektiven Tatbestandsmerkmalen bzw zwischen dem objektivem und dem subjektivem Tatbestand: Objektive Tatbestandsmerkmale beziehen sich auf Tatumstände, die das äußere Erscheinungsbild des deliktischen Geschehens betreffen. Objektive Tatbestandsmerkmale verwendet das Gesetz vor allem um die Tathandlung, das Tatobjekt, den Erfolg und die Person des Täters zu beschreiben. Objektive Tatbestandsmerkmale sind auch die insbesondere in den Vermögensdelikten häufig anzutreffenden erhöhten Schadens- und Wertgrenzen.Subjektive Tatbestandsmerkmale beziehen sich auf Umstände, die im seelischen Bereich des Täters liegen. Subjektive Tatbestandsmerkmale verwendet das Gesetz ...