Handbuch Kreditinstitute
1. Aufl. 2021
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1. S. 83Anforderungen an die Aufsichtsräte
1.1. Überblick
Wenngleich der Aufsichtsrat (AR) im Organisationsgefüge eines Unternehmens „bloß“ der zweite hinter der Geschäftsführung und sein Amt im Gegensatz zu jenem des Geschäftsführers „bloß“ als Nebenamt konzipiert ist, steht er doch im Falle etwaiger unternehmerischer Schieflagen in der ersten Reihe und auch meist als einer der ersten im Kreuzfeuer der öffentlichen Kritik. Die nicht abnehmende wissenschaftliche Zuwendung und Auseinandersetzung mit dem AR trägt freilich ihr Übriges dazu bei, um den AR mehr als jedes andere Organ in den Mittelpunkt der öffentlichen Aufmerksamkeit zu rücken. Schließlich macht die Berichterstattung selbst in den Boulevardmedien über diverse AR deutlich, dass der AR und sein Wirken bei weitem nicht mehr bloß in Handbüchern und Gesetzeskommentaren abgehandelt wird, sondern mittlerweile auch zum sogenannten Stammtischthema geworden ist.
Fehlleistungen und Fehlentwicklungen innerhalb des AR bzw Diskussionen über das Organ sind allerdings kein zur Gänze neues Phänomen, vielmehr treten diese in regelmäßigen Abständen auf. Führt man sich einige brisante Fälle der letzten Jahre in der heimischen Bankenszene vor Augen...