Praxishandbuch des neuen Erbrechts
1. Aufl. 2016
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Anhänge
S. 3951. Erbrechts-Änderungsgesetz 2015 – ErbRÄG 2015, BGBl I 2015/87
Bundesgesetz, mit dem das allgemeine bürgerliche Gesetzbuch, das Anerbengesetz, das Außerstreitgesetz, das Gerichtsgebührengesetz, das Gerichtskommissärsgesetz, das Gerichtskommissionstarifgesetz, das allgemeine Grundbuchsgesetz 1955, das IPR-Gesetz, die Jurisdiktionsnorm, das Kärntner Erbhöfegesetz 1990, die Notariatsordnung, das Rechtspflegergesetz, das Tiroler Höfegesetz, das Wohnungseigentumsgesetz 2002 und die Kaiserliche Verordnung über die dritte Teilnovelle zum allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch geändert werden (Erbrechts-Änderungsgesetz 2015 – ErbRÄG 2015)
Artikel 1 Änderung des allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuchs
Das allgemeine bürgerliche Gesetzbuch, JGS Nr. 946/1811, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 35/2015, wird wie folgt geändert:
1. In § 199 werden die Worte „der Nachlass“ durch die Worte „die Verlassenschaft“ ersetzt.
2. In § 233 wird die Wendung „In den Anspruch des Kindes ist alles einzurechnen, was das Kind nach dem Erblasser“ durch die Wendung „Auf den Anspruch des Kindes ist alles anzurechnen, was das Kind nach dem Verstorbenen“ ersetzt.
3. In § 269 werden die Worte „einem ihr bestimmten Nachlasse“ durch die Worte „einer ihr bestimmten Verlassenschaft“ ersetzt...