Peter Barth/Ulrich Pesendorfer

Praxishandbuch des neuen Erbrechts

1. Aufl. 2016

ISBN: 978-3-7073-3471-5

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Praxishandbuch des neuen Erbrechts (1. Auflage)

Schauer, Martin

I. S. 195Grundlagen

Das Pflichtteilsrecht hat den Zweck, den pflichtteilsberechtigten Personen eine Teilhabe an der Verlassenschaft des Verstorbenen zu sichern. Damit es seine Aufgabe erfüllen kann, ist es grundsätzlich zwingendes Recht. Es kann durch letztwillige Verfügung nicht einfach ausgeschaltet werden, sofern nicht ausnahmsweise ein Enterbungsgrund verwirklicht ist. Eine Vermeidung des Pflichtteils durch Verzichtsvertrag ist dagegen möglich (§ 758 ABGB nF).

Wer den pflichtteilsberechtigten Personen eine Teilhabe an dem vom Verstorbenen hinterlassenen Vermögen verschaffen will, muss danach trachten, dass dieses Anliegen nicht durch Transaktionen zu Lebzeiten durchkreuzt werden kann. Besonders groß ist die Gefahr durch eine vorweggenommene Erbfolge, bei der das Vermögen bereits zu Lebzeiten verteilt wird, ohne dass die Empfänger hierfür ein Entgelt entrichten müssen. Deshalb sehen Rechtsordnungen, die einen Pflichtteil kennen, regelmäßig Instrumente zum Schutz vor einer Umgehung des Pflichtteils durch Schenkungen und andere Rechtsgeschäfte vor, die der Verstorbene vor seinem Tod vorgenommen hat. Aus der Sicht der generationenübergreifenden Vermögensplanung stellen sie eine Hürde ...

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