Praxishandbuch des neuen Erbrechts
1. Aufl. 2016
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Ganner, Michael/Nachtschatt, Eva
S. 74Wenn Menschen daran denken, ihre Angelegenheiten für die Zeit nach dem Tode zu regeln, haben Alter und Krankheit nicht selten schon die Klarheit des Geistes getrübt. Das behaupten jedenfalls Angehörige, Freunde oder Partner umso mehr, je weniger sie erbrechtlich bedacht wurden. Die Abwicklung der Erbschaft ist dann kompliziert, wenn sich testamentarische und gesetzliche Erben nicht einig sind. Um langwierige und kostenintensive Erbstreitigkeiten hintanzuhalten, ist es daher notwendig, möglichst „anfechtungssichere“ Testamente zu erstellen. Die Hauptproblematik liegt darin, dass der Verstorbene nicht mehr nach seinem „wahren Willen“ befragt werden kann und der Beweis der im Zeitpunkt der Testamentserstellung vorliegenden oder nicht vorliegenden Testierfähigkeit sehr schwierig ist, weil das zumeist schon länger zurückliegt und eindeutige Informationen und Anhaltspunkte oft fehlen.
I. Grundlegende Voraussetzungen
Gewisse Voraussetzungen müssen unabdingbar erfüllt sein, damit eine letztwillige Verfügung gültig ist und die gewünschten Rechtsfolgen eintreten. Diese sind:
Testierfähigkeit: Das ist die geistige Fähigkeit, eine letztwillige Verfügung zu errichte...