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Ekkehard Diregger

Handbuch Datenschutzrecht

1. Aufl. 2018

ISBN: 978-3-7073-3831-7

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Handbuch Datenschutzrecht (1. Auflage)

S. 94423. Strafrechtliche Bestimmungen

23.1. Sanktionen nach der DSRL

Nach § 24 DSRL werden die Mitgliedstaaten nicht nur verpflichtet, die DSRL vollends in nationales Recht umzusetzen, sondern auch, die Vollziehung sicherzustellen (umfassende Durchführungspflicht). Dies betrifft einerseits die

  • Einrichtung von Behörden, deren Ausstattung mit entsprechenden Kompetenzen und Mitteln sowie andererseits die

  • Sanktionierung von Verstößen gegen auf der DSRL basierende nationale Bestimmungen.

Die DSRL lässt den Mitgliedstaaten bei der Festlegung von Sanktionen allerdings einen weiten Spielraum. Sie definiert weder

  • Tatbestände, die eine Sanktion auslösen sollen, noch

  • bestimmt sie die Art der Sanktionen, die die Mitgliedstaaten vorzusehen haben.

Mit der Erlassung der DSGVO führt der EU-Gesetzgeber einen gemeinsamen Rahmen für die Überwachung und Durchsetzung der unionsrechtlichen Datenschutzvorschriften ein. Dazu gehören auch einheitliche – in allen Mitgliedstaaten geltende – Regelungen für die Verhängung von Bußgeldern und gemeinsame Rahmenbedingungen für die Verhängung von Sanktionen.

Durch die Etablierung dieses Rahmens soll ein einheitlicher unionsweiter wirksamer Schutz personenbezogener Daten erreicht...

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