Handbuch Datenschutzrecht
1. Aufl. 2018
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
S. 56119. Datensicherheit
19.1. Datensicherheit nach der DSRL
Die Regelungen über die Sicherheit der Verarbeitung (Datensicherheitsvorschriften) zielen darauf ab, durch bestimmte Maßnahmen die Privatsphäre des Betroffenen zu schützen. Sie sind in Art 17 Abs 1 DSRL geregelt, der den Mitgliedstaaten einen großen Spielraum bei der Umsetzung einräumt.
Nach der RL haben die Mitgliedstaaten vorzusehen, dass geeignete technische und organisatorische Maßnahmen für die Sicherung der personenbezogenen Daten getroffen werden müssen, um jede unrechtmäßige Verwendung personenbezogener Daten zu verhindern. Das sind einerseits
zufällige Ereignisse und andererseits
gezielte unrechtmäßige Handlungen (und Unterlassungen).
Dementsprechend sind personenbezogene Daten gegen jede Form der unrechtmäßigen Verarbeitung personenbezogener Daten zu schützen. Dieser Schutz ist auch zu gewährleisten, wenn personenbezogene Daten im Rahmen der Verarbeitung in einem Netz übertragen werden.
Zufällige Ereignisse sind bspw die zufällige Zerstörung oder der unverschuldete Verlust personenbezogener Daten. Als gezielte unrechtmäßige Handlungen (Unterlassungen) sind ua die unrechtmäßige Zerstörung, unberechtigte Änderungen bzw Weiter...