Handbuch Datenschutzrecht
1. Aufl. 2018
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S. 23813. Zulässigkeit der Verwendung personenbezogener Daten
Im Folgenden wird erörtert, welche konkreten Vorgaben die datenschutzrechtlichen Regelungen für die Verwendung personenbezogener Daten machen. Bisher haben wir lediglich die fundamentalen, bei jeder Datenverwendung im Hintergrund „mitschwingenden“ und zu beachtenden Grundsätze der Datenverarbeitung betrachtet, die den grundsätzlichen Rahmen für eine rechtmäßige Datenverwendung bilden.
Die auf konkretere Weise ausformulierten rechtlichen Vorgaben, die insb Auftraggeber (für die Verarbeitung Verantwortliche) bei der Verwendung personenbezogener Daten zu beachten haben, sind durch die DSRL vorgegeben und auf eine davon abweichende Weise im DSG umgesetzt.
Im Folgenden soll zunächst auf die Vorgaben der DSRL und danach auf die besondere Umsetzung im DSG eingegangen werden.
13.1. Zulässigkeit der Verarbeitung nach der DSRL
13.1.1. Allgemeines
Die Vorgaben, die die DSRL hinsichtlich der konkreten Verarbeitung personenbezogener Daten macht, sind in Art 7 ff DSRL normiert. Sie werden als „Grundsätze in Bezug auf die Zulässigkeit der Verarbeitung von Daten“ bezeichnet und sind neben den oben erörterten allgemeinen Grundsätzen in Bezug auf die Quali...