Ekkehard Diregger

Handbuch Datenschutzrecht

1. Aufl. 2018

ISBN: 978-3-7073-3831-7

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Handbuch Datenschutzrecht (1. Auflage)

S. 20712. Grundsätze der Verwendung personenbezogener Daten

12.1. Allgemeines

Das gesamte Datenschutzrecht basiert auf Grundsätzen, die bei jeglicher Verwendung personenbezogener Daten zu beachten sind. Diese Grundsätze gehen einerseits auf die OECD-Privacy Guidelines der OECD aus 1980 und andererseits auf die Europäische Datenschutzkonvention aus 1981 zurück.

Wie im Kapitel „Entstehung des Datenschutzes“ angeführt, handelt es sich bei den OECD-Privacy Guidelines und der Europäischen Datenschutzkonvention um internationale Regelungen, die zum Ziel haben, durch die Etablierung von Grundsätzen für die Verwendung personenbezogener Daten einheitliche internationale Standards festzulegen. Die OECD-Privacy Guidelines sind nicht verbindlich die Europäische Datenschutzkonvention hingegen ist das erste verbindliche internationale Regelungswerk im Datenschutzbereich.

Beide Regelwerke versuchen einen Ausgleich zwischen dem für ein Funktionieren der (internationalen) Wirtschaft notwendigen Datenfluss und den Schutzinteressen der Betroffenen zu finden. Im Gegensatz zu den OECD-Privacy Guidelines legt die Europäische Datenschutzkonvention allerdings den Hauptfokus auf den Schutz der Datenschutzinteressen ...

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