Bilanzfälschung
1. Aufl. 2018
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1. S. 304Die gesetzlichen Rahmenbedingungen der Abschlussprüfung nach den §§ 268 ff UGB
1.1. Einleitung
Durch die Abschlussprüfung wird eine Beurteilung vorgenommen, ob die Buchführung, der Jahresabschluss sowie der Lagebericht der prüfpflichtigen Gesellschaft ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage in Übereinstimmung mit den anzuwendenden gesetzlichen Vorschriften und Grundsätzen vermittelt. Buchführung und Jahresabschluss dokumentieren dabei die internen betrieblichen Vorgänge in Zahlen und bieten dadurch dem Unternehmen selbst, aber auch Dritten geeignete Informationen. Gerade für Unternehmenskäufer spielen die Bilanzen der Vorjahre eine entscheidende Rolle, um einen Einblick in die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit eines Unternehmens zu erhalten. Durch die Überprüfung der betrieblichen Vorgänge durch einen unternehmensfremden Dritten erhöht sich auch die Wahrscheinlichkeit der Richtigkeit des Jahresabschlusses.
Das Ergebnis der Prüfung des Abschlussprüfers wird durch das abschließende Gesamturteil – den Bestätigungsvermerk – zusammengefasst, der im Firmenbuch offengelegt werden muss. Der Bestätigungsvermerk, der eine Aussage darüber enthält, ob die Buchführung, der Jahre...