Bilanzfälschung
1. Aufl. 2018
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1. S. 123Verdeckte Ausschüttungen
1.1. Grundsätzliches
Der Begriff der verdeckten Ausschüttung ist mit dem Steuerrecht verbunden. Zwischen der Körperschaft (insbesondere der Kapitalgesellschaft) und den Anteilsinhabern besteht steuerlich das Trennungsprinzip, welches schuldrechtliche Beziehungen zwischen dem Gesellschafter und der Gesellschaft zulässt. Soweit allerdings Vermögensvorteile dem Gesellschafter durch die Körperschaft im Rahmen dieser schuldrechtlichen Beziehungen zugewendet werden, die ihre Ursache im Gesellschaftsverhältnis haben (causa societatis), liegen verdeckte Ausschüttungen vor.
Der Begriff der verdeckten Ausschüttung ist gesetzlich nicht definiert, sondern wird in § 8 Abs 2 KStG 1988 als Begriff (nur) verwendet. Gemäß § 8 Abs 2 KStG ist es für die Ermittlung des Einkommens einer Körperschaft ohne Bedeutung, ob das Einkommen im Wege offener oder verdeckter Ausschüttungen verteilt wird. Die herrschende Ansicht misst der Regelung des § 8 Abs 2 KStG nur deklarative Bedeutung und keinen Strafcharakter bei. Maßgeblich ist die Leistungsfähigkeit der Körperschaft, womit verdeckte Ausschüttungen das Einkommen der Körperschaft nicht beeinflussen dürfen und damit keine betrieblich veranlasste Einkommenserzielung, sondern sozie...