Brennpunkt Betriebsprüfung - Vorhof zum Finanzstrafverfahren
1. Aufl. 2018
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1. S. 384 Das maßstabsgerechte Vorgehen eines Steuerberaters (berufsübliches Verhalten)
In der letzten Zeit kommt es vermehrt dazu, dass Wirtschaftstreuhänder (Steuerberater und Wirtschaftsprüfer) auch finanzstrafrechtlich in die Verantwortung genommen werden sollen.
In diesem Beitrag wird nicht auf die unterschiedlichen Grade des allfälligen Fehlverhaltens eingegangen, nicht über grobe bzw leichte Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sondern lediglich über das idealtypische berufsübliche Verhalten des Wirtschaftstreuhänders als Vergleichsmaßstab, der in allfälligen Verfahren herangezogen werden kann, gesprochen. Stöger beschäftigt sich in seinem Beitrag mit der Haftung des Wirtschaftstreuhänders. Auch dabei geht es um das berufsübliche Verhalten und um das Maß der Abweichung vom idealtypischen Verhalten der Maßfigur. Es wird im Strafrecht – was das Verhalten betrifft – kein anderer Maßstab anzulegen sein. Wichtig ist nicht das Verhalten des allwissenden, sich um alles kümmernden Wirtschaftstreuhänders (Sachverständiger iSd § 1299 ABGB), sondern jenes Verhalten des durchschnittlichen Wirtschaftstreuhänders. Die Rsp hierzu ist oft eine andere, aber das ist ein anderes Thema.
Es ist herauszuarbeiten, dass der S...