Brennpunkt Betriebsprüfung - Vorhof zum Finanzstrafverfahren
1. Aufl. 2018
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1. S. 116Einleitung
Welche Finanzstrafverfahren gibt es in Österreich und wer ist für die Klärung der Vergehen zuständig? Die Besonderheit des österreichischen Finanzstrafverfahrens liegt im Dualismus. Das bedeutet, dass die Zuständigkeit von der Schwere des Finanzvergehens abhängt und verwaltungsbehördliches und gerichtliches Finanzstrafverfahren unterschieden werden. Aufgrund der Besonderheit des Dualismus im österreichischen Finanzstrafverfahren stellt sich zurecht die Frage:
Welche Unterschiede bestehen zwischen dem verwaltungsbehördlichen und dem gerichtlichen Finanzstrafverfahren?
Der allgemeine Unterschied zwischen den beiden Finanzstrafverfahren liegt darin, dass sich das Finanzstrafrecht in ein materielles und ein prozessuales Finanzstrafrecht einteilen lässt. Für das materielle Finanzstrafrecht gelten sowohl für das behördliche als auch für das gerichtliche Strafverfahren die § 1 bis 52 FinStrG. Der erste Unterschied zwischen den beiden Finanzstrafverfahren liegt in der Anwendung des prozessualen Rechts. Dieses ist im verwaltungsbehördlichen Verfahren in den § 56 bis 194 FinStrG geregelt. Ist nach den Abgrenzungsvorschriften, welche in den § 53 und 54 FinStrG definiert sind, das Gericht für d...