Brennpunkt Betriebsprüfung - Vorhof zum Finanzstrafverfahren
1. Aufl. 2018
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1. S. 68Einführung
Außenprüfungen sind eines der häufigsten Instrumente der Abgabenbehörden zur Überprüfung der steuerlichen Gebarung und der Einhaltung der abgabenrechtlichen Vorschriften. Die abgabenrechtliche Verjährung spielt in diesem Zusammenhang eine doppelte Rolle; einerseits können nur Zeiträume geprüft werden, die nicht bereits verjährt sind, andererseits führen der Beginn und das Ende der Außenprüfung bzw die damit in Zusammenhang stehenden Amtshandlungen zur Verlängerung der Bemessungsverjährungsfrist. Kommen dem Prüfer während der Außenprüfung Zweifel an der Richtigkeit und Vollständigkeit der bisherigen steuerlichen Gebarung, schwingen immer auch finanzstrafrechtliche Aspekte mit. Erhärtet sich während der laufenden Prüfung der Verdacht, dass ein Finanzvergehen begangen wurde, so kann die Finanzstrafbehörde eine finanzstrafrechtliche Prüfung iSd § 99 Abs 2 FinStrG anordnen.
Im folgenden Beitrag werden sowohl das abgabenrechtliche als auch das finanzstrafrechtliche Verjährungsregime dargestellt und ihre Unterschiede analysiert. Danach werden die Auswirkungen einer Außenprüfung und daraus resultierender Maßnahmen der Abgabenbehörde auf die abgabenrechtliche und finanzstrafrechtliche Verjährung ...