Brennpunkt Betriebsprüfung - Vorhof zum Finanzstrafverfahren
1. Aufl. 2018
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1. S. 11Einleitung, oder: „Wie einfach doch im Grunde alles ist …“
Der staatliche Steueranspruch beruht auf dem Grundsatz eines Steuerschuldverhältnisses zwischen dem Bürger auf der einen und dem Staat auf der anderen Seite.
Den mit der Durchsetzung dieses Schuldverhältnisses auf staatlicher Seite betrauten Behörden obliegt die – iSd prinzipiellen Gleichbehandlung der Bürger – Betreibung der Ansprüche der Gemeinschaft, sie hebt ein und bemisst entsprechend der Leistungsfähigkeit der Einzelnen die Steuern und Abgaben. Dabei erscheint es nur zwecklogisch, dass sie in die Lage versetzt werden muss, die zur Bemessung nötigen Grundlagen zu (er-)kennen, um eine (verteilungs-)gerechte Einhebung durchführen zu können. Um genau diesen notwendigen Kenntnisstand erlangen zu können, regelt die BAO, dass der Bürger und Abgabepflichtige seine (finanziellen) Verhältnisse wahrheitsgemäß und vollständig darzulegen hat. Wie sonst soll eine gerechte Bemessung funktionieren können? Gleichzeitig wird ein Verhalten, dass ebendieser Pflicht zur (monetären) Wahrheit widerspricht, mit Strafe belegt, konkret mit finanzstrafrechtlichen Folgen.
2. Der Tatbestand der Abgabenhinterziehung
Die Abgabenhinterziehung gem § 33 Abs 1 FinStrG erfo...