Handbuch Arbeitsunfall
1. Aufl. 2012
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S. 189I. Einleitung
1. Gegenstand
Der folgende Abschnitt beschäftigt sich mit den Zielen und Leistungen der gesetzlichen Pflichtversicherung im Zusammenhang mit Arbeitsunfall und Berufskrankheit, insbesondere also mit der Unfallversicherung. Außerdem werden überblicksweise die Verfahrensschritte zur Erlangung der Versicherungsleistungen einschließlich des Rechtsmittelverfahrens dargestellt.
2. Gesetzliche Definition
Die gesetzliche Unfallversicherung trifft Vorsorge für die Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten, für die erste Hilfeleistung bei Arbeitsunfällen sowie für die Unfallheilbehandlung, die Rehabilitation von Versehrten und die Entschädigung nach Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. In land- und forstwirtschaftlichen Betrieben umfasst sie auch den Ausgleich des Arbeitsausfalls im Betrieb.
II. Wer ist wo versichert?
Gegen die Folgen von Arbeitsunfällen (und Berufskrankheiten) pflichtversichert sind insbesondere:
1. Nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG)
1.1. Vollversicherte (§ 4 ASVG)
Arbeitnehmer in privatrechtlichen Dienstverhältnissen,
Lehrlinge,
im elterlichen Betrieb ohne Entgelt beschäftigte Kinder ab dem 18. Lebensjahr,
Personen in Ausbildung nach abgeschlossenem Stu...