Handbuch Arbeitsunfall
1. Aufl. 2012
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S. 17I. Einleitung
Arbeit dient zur Sicherung der wirtschaftlichen Existenz. Sie kann als notwendiges Übel oder als Möglichkeit zur Selbstverwirklichung angesehen werden. Sie kann soziales Ansehen verschaffen und innere Zufriedenheit. Sie kann körperlich und seelisch fordernd sein. Sie kann aber auch gefährlich sein und krank machen. Eine Vielzahl von detaillierten Rechtsvorschriften soll dem entgegenwirken und die gesundheitlichen Risiken der Arbeit minimieren.
II. Ziele des Arbeitnehmerschutzes
1. Allgemeines
Die Rechtsvorschriften des Arbeitnehmerschutzes sollen den Schutz des Lebens, der Gesundheit und der Sittlichkeit der Arbeitnehmer bei ihrer Berufsausübung gewährleisten. Durch menschengerechte Gestaltung von Arbeitsbedingungen soll der einzelne Arbeitnehmer vor Unfällen geschützt werden. Körperliche und psychische Arbeitsbelastungen sollen auf ein Mindestmaß reduziert werden. Die Leistungsfähigkeit soll so möglichst lange erhalten bleiben.
Ein funktionierender Arbeitnehmerschutz soll nicht nur persönliches Leid verhindern, sondern die volkswirtschaftlichen und betrieblichen Folgekosten von Arbeitsunfällen und berufsbedingten Erkrankungen senken.
2. Prävention
Das Ziel des Arbeitsschutz...