Wirtschaftsprüfer-Jahrbuch 2017
1. Aufl. 2017
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
I. S. 322Einleitung
Die Bilanzierung latenter Steuern sowie die damit verbundenen Anhangangaben erfuhren durch das RÄG 2014 eine umfassende konzeptionelle Änderung. Kernpunkt ist dabei die Neuausrichtung der Ermittlung der Steuerlatenzen und die damit verbundene Abkehr vom GuV-orientierten Timing Concept („deferral method“) hin zum international üblichen bilanzorientierten Temporary Concept („liability method“). Im Rahmen der GuV-orientierten Methode nach § 198 Abs 9 und 10 UGB idF vor dem RÄG 2014 waren als latente Steuern nur solche Unterschiede bilanzierungsfähig, die sich bei ihrem Entstehen und bei ihrer Umkehrung in der Gewinn- und Verlustrechnung niederschlugen und sich im Zeitablauf wieder ausglichen. Dies war bei Aufwendungen und Erträgen, die sich unternehmensrechtlich und steuerrechtlich in unterschiedlichen Perioden erfolgswirksam auswirkten, von Bedeutung. Die Ermittlung der latenten Steuern basierte daher auf Ergebnisdifferenzen bzw auf Stromgrößen. Durch die Umstellung auf die Steuerabgrenzung nach der bilanzorientierten Methode durch das RÄG 2014 werden nun die unternehmensrechtlichen und steuerrechtlichen Wertansätze von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten gegenüberg...