Wirtschaftsprüfer-Jahrbuch 2017
1. Aufl. 2017
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I. S. 256Einleitung
Das Abschlussprüfungsrechts-Änderungsgesetz (APRÄG) 2016 und das Abschlussprüfer-Aufsichtsgesetz (APAG) 2016 sind am in Kraft getreten. Österreich war damit unter den ersten zehn Mitgliedstaaten, welche die durch die Änderungs-Richtlinie 2014/56/EU neu gefassten Regelungen der Abschlussprüfungs-Richtlinie 2006/43/EG 3 (im Folgenden als „Abschlussprüfungs-RL“ bezeichnet) zeitgerecht umsetzen konnten. Die zeitgleich mit der Änderungs-RL veröffentlichte Verordnung (EU) 537/2014 (im Folgenden „Abschlussprüfungsverordnung“ genannt oder als „PIE-VO“ bezeichnet) ist in allen Mitgliedstaaten – auch ohne Umsetzungsmaßnahmen – seit anzuwenden.
Im Fokus dieser gesetzlichen Änderungen stehen einerseits wesentliche Klarstellungen hinsichtlich bereits geltender gesetzlicher Regelungen des UGB, welche so in Einklang mit unionsrechtlichen Vorgaben gebracht wurden, und andererseits wurden neue Bestimmungen geschaffen, die vor allem die durch das Rechnungslegungsänderungsgesetz (RÄG) 2014 mit § 189a Z 1 neu eingeführte Kategorie der Unternehmen von öffentlichem Interesse, sog „Public Interest Entities“ (PIEs), betreffen. Dabei handelt es sich um Unternehmen, die auf einem geregelten EU-Kapitalmarkt gelist...