Wirtschaftsprüfer-Jahrbuch 2017
1. Aufl. 2017
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I. S. 197Einleitung
Die geänderte Abschlussprüferrichtlinie (EU-RL) und die EU-Verordnung zur Abschlussprüfung (EU-VO) wurden im Amtsblatt der EU am veröffentlicht. Sowohl die Richtlinie als auch die Verordnung sind am in Kraft getreten. Die Richtlinie ist von den EU-Mitgliedstaaten bis zum in nationales Recht umzusetzen. Die Verordnung ist – auch wenn sie bereits am in Kraft getreten ist – erst ab dem unmittelbar anzuwenden.
Die EU-RL enthält Vorschriften, die – nach Umsetzung in nationales Recht – bei allen gesetzlichen Abschlussprüfungen anzuwenden sind. Die EU-VO setzt auf der EU-RL auf und ergänzt diese für den Bereich der Abschlussprüfungen bei Unternehmen von öffentlichem Interesse (sog Public Interest Entities – PIE).
Zur Frage der erstmaligen Anwendung der Vorschriften aus der EU-VO vertritt die Generaldirektion Binnenmarkt der EU-Kommission in ihren am veröffentlichten Fragen und Antworten die Ansicht, dass die neuen Regeln – ungeachtet spezieller Übergangsregelungen wie etwa in Art 41 EU-VO – für Geschäftsjahre anzuwenden sind, die nach dem beginnen. Bei Geschäftsjahren nach dem Kalenderjahr würde dies eine Anwen...