Wirtschaftsprüfer-Jahrbuch 2016
1. Aufl. 2016
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I. S. 331Einleitung
Bilanzdelikte erfassen mehr als die bloße Bilanzfälschung. Sie wollen nämlich nicht nur – wie deren Bezeichnung vermuten lässt – unrichtige Bilanzen (Jahres- und Konzernabschlüsse) bestrafen, sondern verfolgen vielmehr drei teilweise überlappende Ziele: Durch bilanzstrafrechtliche Regelungen soll i) ein Instrument zur Durchsetzung des Informationsflusses gewährleistet werden, ii) der korrekte Informationsfluss nach außen sichergestellt werden und iii) grobe Fehldarstellungen der Vermögens-, Finanz- oder Ertragslage (insb im Kontext des Jahresabschlusses) iS eines Bilanzstrafrechtes ieS bestraft werden.
Es ist deutlich erkennbar, dass das Bilanzstrafrecht im Laufe der letzten Jahre zu einem immer bedeutenderen Bereich des Wirtschaftsstrafrechts wurde. Wenngleich die aktuellen Bilanzdelikte in ihrem Kern seit 1990 bestehen, führten sie bis zur Finanz- und Wirtschaftskrise im Jahr 2008 ein „Schattendasein“. Im Zuge der großen Anlegerverfahren haben Anleger aber mehr und mehr erkannt, dass es zur Vorbereitung von zivilrechtlichen Klagen und zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen durchaus sinnvoll sein kann, strafrechtliche Verstöße zu monieren, nicht zuletzt, um durch...