Wirtschaftsprüfer-Jahrbuch 2016
1. Aufl. 2016
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I. S. 256Einleitung
Mit dem Rechnungslegungs-Änderungsgesetz (RÄG) 2014 setzt der Gesetzgeber die Bestimmungen der Bilanzrichtlinie (2013/34/EU) in nationales Recht um. Ziel dieser Novellierung ist es, neben der der Umsetzung der Bilanzrichtlinie auch eine Annäherung von Unternehmens- und Steuerbilanz zu erreichen, Unternehmen zu entlasten und durch eine Modernisierung des Bilanzrechts die Aussagekraft der Abschlüsse zu verbessern. Teil II der Vortragsreihe zum RÄG 2014 beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit der Änderung der allgemeinen Rechnungslegungsvorschriften sowie der Größenklassen, der Darstellung von Bilanz und GuV, der Neuerungen im Anhang und Lagebericht sowie den Veränderungen der Normen hinsichtlich Offenlegung und Zwangsstrafen.
II. Allgemeine Rechnungslegungsvorschriften und Größenklassen
A. Rechnungslegungspflicht
Die Änderungen des RÄG 2014 an den allgemeinen Rechnungslegungsvorschriften betreffen auch den Umfang der Rechnungslegungspflicht (Anwendbarkeit des Dritten Buches des UGB zur Rechnungslegung), welche künftig auf einen größeren Kreis von Unternehmen ausgedehnt wird. Änderungen ergeben sich dabei jedoch nur bei der rechtsformabhängigen Rechnungslegungspflicht, wohingegen...