Wirtschaftsprüfer-Jahrbuch 2015
1. Aufl. 2015
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I. S. 28Einleitung
Ziel der Jahresabschlussprüfung ist es zu überprüfen, ob der Jahresabschluss mit den relevanten gesetzlichen Bestimmungen in Einklang steht. Gegenstand und Umfang dieser Prüfung werden aus den gesetzlichen Vorschriften der §§ 268–276 UGB abgeleitet. Im Rahmen der Kontrollfunktion soll durch die Prüfung die Verlässlichkeit der im Jahresabschluss enthaltenen Informationen erhöht werden. Mit der Erteilung eines Bestätigungsvermerks erfüllt die Jahresabschlussprüfung daher eine Beglaubigungsfunktion gegenüber den externen Jahresabschlussadressaten. Diese Beglaubigungsfunktion ist entsprechend der in den gesetzlichen sowie berufsständischen Regelwerken geforderten Qualität durchzuführen. Aufgrund verschiedener Bilanzskandale, wie zB ENRON, Parmalat und BAWAG, wurden die Haftung des Abschlussprüfers bzw die geltenden Haftungsregelungen zu einem öffentlich intensiv diskutierten Thema.
In diesem Beitrag werden die Konsequenzen der jüngsten Rechtsprechung auf die Haftung des Abschlussprüfers erörtert. Die Judikatur wird kritisch gewürdigt und in das Prüfschema der Haftungsvoraussetzungen eingeordnet.
II. Haftungsregelungen für den Abschlussprüfer
A. Überblick
In § 275 UGB werden neben den Pflicht...